Einige Gedanken zum Swiss-Pass bzw. Sichtausweis ...
Unlogisches beim Swiss-Pass
Ab 2019 wird auch mein ZVV-Abo völlig unsichtbar auf meinem Swiss-Pass hinterlegt, der bisher nur als Halbtax-Abo Verwendung gefunden hat.
Der Swiss-Pass ist für einen Kontrolleur der Zugang zum System mit allen Daten und dem Foto des ZVV-Abonnements-Inhabers.
Als
jemand, der mehrmals pro Woche ins Fitness-Studio muss und
dorthin natürlich ein separates Fitness-Portemonnaie mit Studio-Ausweis,
aber ohne Kreditkarten, ID,
Geld usw. verwendet, wäre es nun endlich an der Zeit, dass man
einen zweiten Swiss-Pass beziehen können sollte. Ein Swiss-Pass
ist ja immer zuhause, wenn
man unterwegs ist! Und die ewige Wechslerei bzw. die Gefahr, dass
man diesen mal im falschen Portemonnaie lässt und dann ohne
Swiss-Pass unterwegs ist, ist
lästig. (Ist in den vergangenen Jahren auch schon vorgekommen,
glücklicherweise jedoch ohne in eine Kontrolle zu gelangen!)
Gemäss Auskunft ZVV ist das aber nicht möglich, wenn man einen zweiten Swiss-Pass ausstelle, werde der erst deaktiviert.
Die
Angaben auf dem Swiss-Pass sind als Zusatzkontrolle mit Bild und
Namen sicher sinnvoll, aber nicht relevant, schliesslich steht ja
auch kein Gebiet und
keine Geltungsdauer mehr darauf.
Meiner Ansicht nach müsste man auch zwei Swiss-Pässe ausstellen können.
Unlogisches "Sichtauge"
Man
sieht in Fahrzeugen der SBB immer noch das «Sichtausweis-Auge»,
das ist bzw. war solange gut, als man das Abo dem Kontrolleur
zeigen und er nickend
weiterlaufen konnte. Oder für den Fahrgast, wenn er sein Abo vor
Fahrtantritt nochmals ansehen wollte, um zu selbst kontrollieren,
ob es noch gültig war.
Heute
jedoch kann der Fahrgast das nicht mehr durch blosses Ansehen
kontrollieren und man muss den Swiss-Pass für den Kontrolleur
sogar aus dem Portemonnaie
hervorklauben und es aus der Hand geben, ein blosses Ansehen und
Nicken ist nicht mehr möglich. Echt, ist das Fortschritt?
Meine Ansicht nach, sollte man daher eher ein Zeichen in der Art einer «darbietenden Hand» verwenden.